Unsere Leistungen
Frauenärztin Kirchheim
Unsere Leistungen
Frauenärztin Kirchheim
Schwangerschaftsvorsorge – gut umsorgt und beraten
Sie sind schwanger, herzlichen Glückwunsch! – wir freuen uns, Sie in dieser besonderen Lebensphase zu begleiten und Ihnen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Die Schwangerenvorsorge erfolgt im Wesentlichen nach den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben der Mutterschaftsrichtlinie.
Darüber hinaus kann die Vorsorge in der Schwangerschaft durch eine Reihe weiterer wertvoller Untersuchungen individuell erweitert und ergänzt werden. Es handelt sich dabei um individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL), die außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen liegen, und die grundsätzlich von Ihnen als Patientin selbst bezahlt werden (Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)).
Bei einer unauffälligen Schwangerschaft sind gemäß den Mutterschaftsrichtlinien lediglich 3 Ultraschalluntersuchungen als Kassenleistung vorgesehen.
Diese Screening-Ultraschall-Untersuchungen erfolgen in der 9.-12. SSW, 19.-22. SSW und 29.-32. SSW.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ermöglichen es Ihnen, sich regelmäßig vom regelrechten Wachstum und Wohlergehen Ihres Kindes zu überzeugen.
Die Nackentransparenzmessung zwischen der 12. und der 14. SSW dient der Risikoabschätzung für das Vorliegen einer Chromosomenstörung (Trisomie 13, 18, 21) und kann Hinweise für schwerwiegende Organfehlbildungen wie z.B. Herzfehler oder auch eine kindliche Infektion liefern.
Beim Harmony®-Test handelt es sich um einen nicht-invasiven pränatalen Screeningtest (NIPT), mit dem bereits in der 11. SSW numerische Chromosomenstörungen (Trisomie 13, 18, 21) anhand einer einzigen mütterlichen Blutabnahme mit hoher Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden können. So liegt die Erkennungsrate für Trisomie 21 (Down-Syndrom) bei 99,3%. Invasive Untersuchungsmethoden (Fruchtwasseruntersuchung, Mutterkuchenpunktion) können so häufig vermieden werden. Auch das kindliche Geschlecht lässt sich bestimmen.
Durch eine einfache Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob Sie bereits gegen eine dieser Infektionskrankheiten immun sind, oder ob Ihr Kind durch eine Erstinfektion gefährdet ist.
Die Kosten werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn ein konkret begründeter Infektionsverdacht besteht.
Bei 10-15% der Frauen findet sich eine Besiedlung der Scheide mit b-Streptokkoken. Dies verursacht in aller Regel keine Beschwerden und bleibt deswegen unentdeckt. Bei Schwangeren besteht jedoch das Risiko, dass sich das Kind auf dem Geburtsweg infiziert und eine lebensbedrohliche Streptokokkeninfektion entwickelt.
Durch einen einfachen Abstrich des Vaginalsekrets in der 35.-38.SSW lässt sich eine Besiedlung mit b-Streptokokken nachweisen. Im positiven Fall kann das kindliche Infektionsrisiko durch eine mütterliche Antibiotika-Prophylaxe unter der Geburt drastisch gesenkt werden.
In den Mutterschaftsrichtlinien ist für alle Schwangeren zwischen der 24.-28.SSW ein oraler Glucosetoleranztest zum Ausschluß eines Schwangerschaftsdiabetes vorgesehen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hierbei nur die Kosten für den einfachen, kleinen OGTT (50g-OGTT). Der große Glucosetoleranztest (75g-OGTT) weist allerdings eine deutlich höhere Treffsicherheit auf, da er auch den Nüchtern-Blutzucker mit berücksichtigt und ist daher zu empfehlen. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen allerdings nur im Falle eines auffälligen Befunds beim 50g-OGTT übernommen
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!
Krebsvorsorge – ist Selbstfürsorge
Die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung/ Krebsvorsorge dient der Vermeidung und Früherkennung von gynäkologischen (Krebs-)Erkrankungen und sollte von jeder Frau spätestens ab dem 20.Lebensjahr wahrgenommen werden.
- Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr jährlich: Zellabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales
- Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, Inspektion der Haut
- Ab dem vollendeten 34. Lebensjahr: weiterhin jährliche Untersuchung von Genital und Brust, zusätzlich alle 3 Jahre eine Vorsorge-Untersuchung zum Gebärmutterhalskrebs (PAP-Abstrich und HPV-Test)
- Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr: zusätzlich digitale Untersuchung des Rektums, sowie Durchführung eines Schnelltests auf okkultes Blut
- Ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres: zusätzlich alle zwei Jahre ein Mammographie-Screening im Rahmen des deutschlandweiten Programms zur Früherkennung von Brustkrebs.
- Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr: zusätzlich eine Darmspiegelung oder alle zwei Jahre ein Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl
- Vaginaler Ultraschall des kleinen Beckens:
Durch diese Untersuchung können bereits frühzeitig nicht tastbare Veränderungen der Gebärmutterhöhle, der Eierstöcke und der Blase sichtbar gemacht werden.
Die vaginale Ultraschall bietet damit eine sinnvolle Erweiterung der jährlichen Vorsorgeuntersuchung. - Brustultraschall:
Mit jährlich rund 70 000 Neuerkrankungen handelt es sich bei Brustkrebs um die mit Abstand häufigste Krebserkrankung der Frau.
Der Brustultraschall dient der frühzeitigen Entdeckung nicht tastbarer Veränderungen und Tumoren der Brustdrüse, um ggf. ein notwendige Therapie früh möglichst einleiten zu können. Wir empfehlen jährliche Ultraschallkontrollen ab dem 30. Lebensjahr. - Abstrich des Gebärmutterhalses (PAP-Abstrich):
Ab 35. Lebensjahr erhalten alle Frauen nur noch alle 3 Jahre einen PAP-Test in Kombination mit einem HPV-Test als Kassenleistung. In den Intervalljahren kann die individuelle Vorsorge Gebärmutterhalskrebs mit einem einfachen PAP-Abstrich sinnvoll erweitert werden. - HPV-Test:
Die Testung auf Humane-Papillomaviren dient der Risikoeinschätzung für die Entwicklung bösartiger Veränderungen im Bereich des Gebärmutterhalses. - Darmkrebsvorsorge (M2-PK Quick):
Der M2-PK-Quick ist ein hoch sensitiver und spezifischer Schnelltest für die Darmkrebsfrüherkennung. Wir empfehlen die Durchführung jährlich spätestens ab dem 40. Lebensjahr. - Blasenkrebstest (NMP22-BladderCheck):
Der Urintests dient der frühzeitigen Erkennung einer Harnblasenkrebserkrankung:
Der Urin wird dabei auf Blut und den Tumormarker NMP22 untersucht.
Insbesondere als Raucherin oder bei beruflichem Umgang mit Farbstoffen (Frisöre) oder Chemikalien tragen Sie ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Blasenkrebserkrankung.
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!
Verhütungsberatung – Was passt zu mir?
Es gibt heute zahlreiche Möglichkeiten der Verhütung. Wir beraten Sie individuell, um die Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechende beste Lösung für Sie zu finden.
- Natürliche Methoden
- Barrieremethoden
- Pille
- Verhütungsring
- Hormonspirale (Kyleena, Mirena)
- Kupferspirale
- Implantat
- Dreimonatsspritze
Bei Ihrer Frauenärztin Kirchheim legen wir besonderen Wert darauf, Sie jederzeit entsprechend der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Therapiemethoden fachkundig und vertrauensvoll zu beraten und zu behandeln.
Mädchensprechstunde – Raum für Fragen
Die Pubertät und die damit einhergehenden körperlichen Veränderungen bringt häufig viele drängende Fragen mit sich. Als Frauenärztin möchte ich gerne vertrauensvolle Ansprechpartnerin sein, um Fragen rund um Zyklus, Verhütung, Hautprobleme, Haarwuchs, Geschlechtskrankheiten und Impfungen kompetent und verständlich zu klären. Eine gynäkologische Untersuchung ist hierfür häufig nicht zwingend erforderlich.
Kinderwunsch – Wir begleiten Sie auf dem Weg
Sie planen eine Schwangerschaft? Wir beraten Sie gerne, damit Sie gut geschützt und gesund in ihre Schwangerschaft starten können!
Sollte sich bei Kinderwunsch eine Schwangerschaft über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten nicht spontan einstellen, kann es sinnvoll sein, abklärende Untersuchungen durchführen zu lassen.
Untersuchungen und Maßnahmen:
- Zyklusmonitoring
- Gynäkologische Untersuchung
- Chlamydientest
- Veranlassung von
- Überprüfung der Eileiterdurchgängigkeit
- Ausschluß/ Entfernung einer Endometriose (mittels Bauchspiegelung)
- Gerinnungsdiagnostik
- Spermiogramm
Wechseljahre – Unterstützung in unruhigen Zeiten
Die „Wechseljahre“ können mit Symptomen wie Hitzewallungen, Stimmungsschwankungen, Gelenkschmerzen, depressiven Verstimmungen, Libidostörungen und Schlafproblemen einhergehen und die Lebensqualität einer Frau stark beeinträchtigen. Dies kann schon in der Zeit vor der letzten Menstruation der Fall sein und individuell unterschiedlich lange darüber hinaus anhalten.
Gerne berate ich Sie zu Wechseljahrsbeschwerden und erläutere mit Ihnen verschiedene Therapieansätze, um Symptome zu lindern.
Onkologische Nachsorge – Wir sind für Sie da
Im Falle einer Krebsdiagnose ist es Ihnen nach Abschluß der Akutbehandlung (Operation, Chemotherapie, Strahlentherapie) empfohlen, regelmäßig an Nachsorgeuntersuchungen teilzunehmen.
Die regelmäßigen Untersuchungen haben zum Ziel, ein mögliches Rezidiv der Erkrankung frühzeitig zu entdecken, aber auch mögliche unerwünschte Folge- und Begleitwirkungen vorangehender oder fortlaufender Therapien zu erfassen und zu behandeln.
Wir möchten Ihnen bei der Bewältigung physischer, psychischer und sozialer Probleme unterstützend zur Seite stehen und mit der Nachsorge einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt Ihrer Lebensqualität leisten.
Impfungen – Primärprävention ist Trumpf
Gerne überprüfen und aktualisieren wir Ihren bestehenden Impfschutz. Wir orientieren uns hierbei an den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission). Von besonderer Bedeutung ist für uns im Bereich der Gynäkologie die Impfung gegen das HPV-Virus (Humane Papilloma-Viren), als effiziente Möglichkeit einer Primärprävention vor einer Gebärmutterhalskrebserkrankung, sowie die Sicherstellung eines umfassenden Impfschutzes vor und während einer Schwangerschaft. Aber auch bei angeborener oder erworbener Immundefizienz, z.B. infolge einer immunsupprimierenden Therapie, sollte dem Thema Impfen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden
Haben Sie Fragen zu unserer Praxis oder unseren Leistungen?
Rufen Sie uns einfach an oder wenden Sie sich per Mail an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.